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Hier steht: Alles rund ums Thema FSJ und BFD

Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst

Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle. 

Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst. 

Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend

Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail. 

Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.

 

Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?

Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).

 

Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.

Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an. 

Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)

Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch

Patrick Gunesch
Bildungsreferent
Paul Junker Paul Junker Paul Junker Paul Junker

Paul Junker
Bildungsreferent
Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer

Isabell Maurer
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus

Madeleine Erasmus
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache

In Elternzeit

Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya

Aslihan Sarikaya
Bildungsreferentin

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Unsere Instagram-Seite

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Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick

In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.

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W

Waisenrente

Während des Freiwilligendienstes hast Du normalerweise Anspruch auf Waisenrente (das ist Geld für Kinder, deren Eltern gestorben sind), entweder als Halbwaisenrente oder als Vollwaisenrente. Das gilt, wenn die Bedingungen nach § 48 SGB VI erfüllt sind.

Wechsel

Wenn Du Deinen Einsatzort oder Deine Einsatzstelle wechseln möchtest, musst Du zuerst mit dem Träger (Landesverband der Lebenshilfe) sprechen und ihm Bescheid geben. Bevor Du wechselst, brauchst Du einen Auflösungsvertrag, dass Du die alte Stelle verlässt oder eine Kündigung und einen neuen Vertrag für die neue Einsatzstelle.

Wochenenddienst

Die Freiwilligen haben normalerweise alle 14 Tage ein freies Wochenende. Wenn es wichtige Gründe gibt und alle - die Freiwilligen, der Träger und die Einsatzstelle - einverstanden sind, kann man sich darauf einigen von der Regelung abzuweichen. Dabei dürfen die Freiwilligen nicht schlechter behandelt werden als andere Mitarbeitende. Die Dienste an Wochenenden können nach den üblichen Arbeitsplänen gemacht werden. Wenn jemand unter 18 Jahren ist, müssen die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden.

Wohngeld

Wenn Du einen Freiwilligendienst machst, kannst Du möglicherweise Wohngeld beantragen. Ob Du Wohngeld bekommst oder nicht, hängt unter anderem von Deiner Miete und Deinem Einkommen ab. Du kannst einen Antrag stellen, wenn Du wegen des Freiwilligendienstes umziehen musst, aber die Einsatzstelle Dir keine Unterkunft bietet. Die Stelle, bei der Du den Antrag stellst, ist die Wohngeldbehörde in der Stadt oder Gemeinde, in der Du jetzt wohnst. In Deinem Antrag musst Du deutlich machen, dass Deine neue Wohnung Dein Hauptwohnsitz ist.


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