Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst.
Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle.
Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst.
Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend.
Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail.
Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.
Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?
Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).
Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.
Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an.
Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)
Bildungsreferent
Bildungsreferent
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
In Elternzeit
Bildungsreferentin
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Unsere Instagram-Seite
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Hier geht's lang -->Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick
In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.
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Taschengeld
Der Freiwilligendienst ist eine freiwillige Arbeit, für die Du kein Geld bekommst. Stattdessen erhältst Du jeden Monat eine kleine finanzielle Unterstützung, die Taschengeld genannt wird. Dieses Taschengeld wird ähnlich wie ein Gehalt behandelt, wenn es um Steuern geht. Es gibt eine bestimmte Höchstgrenze, die festlegt, wie viel Taschengeld Du erhalten kannst. Das Taschengeld ist angemessen, solange es nicht mehr als 6 % des Betrags ist, der für die allgemeine Rentenversicherung als Beitragsgrenze gilt (§ 159 SGB VI; § 2 Abs. 1 Satz 3 JFDG). Die genaue Höhe des Taschengeldes wird mit der Einsatzstelle vereinbart, bei der Du Deinen Freiwilligendienst machst.
Teilzeit
Du hast die Möglichkeit, im FSJ und BFD nach Absprache mit deiner Einsatzstelle und dem Landesverband als Träger auch in Teilzeit zu arbeiten. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht jedoch nicht, und du musst mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dein Taschengeld wird entsprechend gekürzt, aber die Anzahl der Bildungstage bleibt gleich. Beim Programm “FSJ an Schulen” des Kultusministeriums gilt diese Regelung nicht – hier musst du in Vollzeit arbeiten.
Bitte kläre unbedingt im Voraus mit deiner Hochschule oder dem Ausbildungsträger, ob dein Dienst für die Fachhochschulreife oder als Praktikum für Ausbildungen angerechnet werden kann.
Träger
Der Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. (LVLH) ist Träger der Freiwilligendienste für Mitgliedsorganisationen (Lebenshilfe-Einrichtungen) in Baden-Württemberg. Der Landesverband ist für die Durchführung der Seminare und die pädagogische Begleitung zuständig. Das bedeutet: die Seminarleitungen gehen mit Dir auf Seminar. Zusätzlich bekommst Du ein bis zwei Mal in Deinem Freiwilligendienst Besuch in Deiner Einsatzstelle.
20. Okt 2022
FSJ und BFD: Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst – Darum geht es
Für viele junge Menschen steht nach dem Schulabschluss die große Frage im Raum: Was tun? In diesem Artikel erklären wir euch, worum es beim FSJ und BFD genau geht.
20. Okt 2022
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und BFD für alle - Inklusiver Freiwilligendienst
Viele junge Menschen entscheiden sich nach der Schule für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Was viele nicht wissen: Auch Menschen mit Behinderung können ein FSJ machen! In diesem Artikel geht es um die Erfahrungen eines FSJler's mit einer Sehbehinderung.