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Hier steht: Alles rund ums Thema FSJ und BFD

Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst

Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle. 

Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst. 

Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend

Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail. 

Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.

 

Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?

Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).

 

Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.

Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an. 

Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)

Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch

Patrick Gunesch
Bildungsreferent
Paul Junker Paul Junker Paul Junker Paul Junker

Paul Junker
Bildungsreferent
Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer

Isabell Maurer
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus

Madeleine Erasmus
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache

In Elternzeit

Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya

Aslihan Sarikaya
Bildungsreferentin

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Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick

In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.

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Schichtdienst

Es ist möglich, dass man als Freiwillige*r im Schichtdienst eingesetzt wird. Bei Freiwilligen unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Der Freiwilligendienst ist ein freiwilliger, unentgeltlicher Dienst. Deshalb darfst Du Deine Freizeitwünsche gegenüber Deiner Einsatzstelle äußern, wenn Du bspw. an Vereinsaktivitäten oder Familienfeiern teilnehmen möchtest. Es sollte eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Das Arbeiten in Nachtdiensten ist nicht erlaubt. In besonderen Fällen und nach Absprache mit dem Träger (Landesverband der Lebenshilfe) ist es möglich, Nachtschichten zu machen, aber nur nach persönlicher Vereinbarung.

Schweigepflicht

Wie für alle Mitarbeitenden einer Einrichtung, hast auch Du als Freiwillige*r die Schweigepflicht zu beachten. Du darfst keine persönlichen Daten und Informationen der Betreuten nach außen tragen, auch nicht nach dem Ende Deines Freiwilligendienstes. Die Einsatzstelle ist dazu verpflichtet, Dich zu Beginn des Freiwilligendienstes über die Schweigepflicht zu informieren.

Seminarregeln

Vor jedem Seminar sprechen wir mit den Freiwilligen über die Regeln für das Seminar. Diese Regeln werden zusammen mit den Freiwilligen während des Seminars entwickelt und vom Träger (Landesverband der Lebenshilfe) ergänzt. Die Orte, an denen die Seminare stattfinden, haben auch eigene Regeln, die wir beachten müssen.

Die Seminareinheiten, einschließlich der An- und Abreise, zählen als Arbeitszeit. Deine Einsatzstelle rechnet diese Stunden wie einen normalen Arbeitstag. Die Übernachtungen auf Seminar sind verpflichtend und Du darfst keinen Urlaub während der Seminarzeit nehmen. Wenn Du krank bist und deshalb nicht am Seminar teilnehmen kannst, musst Du Dich am ersten Tag der Krankheit telefonisch beim Träger (Landesverband der Lebenshilfe) oder bei Deiner Seminarleitung krankmelden. Die Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss sofort am ersten Krankheitstag beim Träger eingereicht werden. Bei Deiner Einsatzstelle musst Du eine Kopie Deiner Krankmeldung abgeben.

Während der Seminare ist Alkohol trinken nicht erlaubt. In der Freizeit im Seminar können die Freiwilligen angemessen Alkohol trinken, sofern das Mindestalter dafür erreicht ist. Stärkere Alkoholika und starke Mix-Getränke sind generell verboten.

Drogen jeglicher Art sind streng verboten! Das gilt für alle.

Freiwillige unter 18 Jahren müssen sich auch an das Jugendschutzgesetz halten. Wenn Freiwillige das Seminar-Gelände verlassen, müssen sie der Seminarleitung Bescheid sagen. Das ist wichtig, damit diese im Gefahrenfall wissen, wo sich die Freiwilligen befinden. Wenn Du gegen diese Regeln verstößt, kann das dazu führen, dass Du vom Seminar ausgeschlossen wirst, die Bildungstage nicht anerkannt werden, eine Abmahnung ausgesprochen wird oder sogar eine Kündigung erfolgt.

Seminarunterlagen

Wenn Dein Freiwilligendienst beginnt, bekommst Du eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen zu deinem Freiwilligendienst. In der E-Mail stehen zum Beispiel die Kontaktdaten von Deiner Seminarleitung, die auch Deine Ansprechperson beim Träger (Landesverband der Lebenshilfe) ist. Deine Seminartermine erhältst du je nach Start deines Freiwilligendienstes am Willkommenstag oder ebenfalls in einer E-Mail. 

Sozialversicherungsbeiträge

Du bist während Deines Freiwilligendienstes in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versichert. Deine Einsatzstelle übernimmt die Beiträge zu diesen Versicherungen (sowohl der Anteil des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer). Die Geldbeträge, die Du als Taschengeld, Unterkunfts- und Verpflegungszuschuss oder Sachleistungen erhältst, sind Bezüge. Diese Bezüge sind wichtig, um die Beiträge für die Sozialversicherung zu berechnen. Obwohl die Geldbeträge, die die Freiwilligen bekommen, manchmal unter der Grenze für die Versicherungspflicht liegen, müssen sie trotzdem versichert sein, so sagt es das Gesetz.

Wenn jemand nach einer regulären Arbeit einen Freiwilligendienst macht, wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf der Grundlage des monatlichen Bezugswerts berechnet. Zum Beispiel gilt das, wenn jemand nach der Schule für einen kurzen Zeitraum eine Arbeit hat, bevor er den Freiwilligendienst beginnt. Wenn jedoch zwischen der Arbeit und dem Freiwilligendienst vier Wochen vergehen, gilt das nicht. Geringfügige Beschäftigungen (Minijob) zwischen Schulabschluss und Freiwilligendienst unterliegen nicht der Versicherungspflicht.

Wichtiger Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es zur Anrechnung der Leistungen aus dem Bundesfreiwilligendienst auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kommen kann. Wenn Du zum Beispiel bereits eine Rente erhältst, ist es gut, sich bei der Rentenkasse zu informieren, ob und wie die Bundesfreiwilligendienst-Leistungen auf Deine Rente wirken könnten.

Studium

Wenn Du Dich für ein Studium an einer Universität oder Hochschule bewirbst, kann Dein Freiwilligendienst, als Wartesemester oder Praktikum angerechnet werden. Das bedeutet, dass Du möglicherweise weniger lange auf die Zulassung warten musst oder dass Deine Studienzeit verkürzt wird. Wie genau das funktioniert, hängt von den Regeln der jeweiligen Studiengänge ab, für die Du dich interessierst. Du kannst bei der Hochschule nachfragen, ob und wie Dein Freiwilligendienst anerkannt wird. Wenn Du eine Bestätigung über Deinen Freiwilligendienst für Deine Bewerbung bei der Hochschule benötigst, kann der Träger (Landesverband der Lebenshilfe) Dir eine solche Bestätigung auf Anfrage ausstellen.


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