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Hier steht: Alles rund ums Thema FSJ und BFD

Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst

Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle. 

Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst. 

Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend

Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail. 

Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.

 

Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?

Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).

 

Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.

Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an. 

Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)

Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch

Patrick Gunesch
Bildungsreferent
Paul Junker Paul Junker Paul Junker Paul Junker

Paul Junker
Bildungsreferent
Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer

Isabell Maurer
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus

Madeleine Erasmus
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Anna-Sophie Nolte

Anna-Sophie Nolte
Bildungsreferentin

In Elternzeit

Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya

Aslihan Sarikaya
Bildungsreferentin

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Unsere Instagram-Seite

Alle Infos zum Thema Freiwilligendienst findest Du hier. Zum Beispiel spannende Einblicke in unsere Seminare. Bleib' immer auf dem Laufenden mit unserem Instagram-Kanal!

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Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick

In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.

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E

Einarbeitung

Wenn Du mit Deinem Freiwilligendienst startest, zeigen Dir die Leute an Deinem Arbeitsplatz, wie alles funktioniert. Das nennt man auch Einarbeitung. Die Einarbeitung übernimmt Deine Anleitung. Sie erklärt Dir, was Du wissen musst. Du lernst, wie Deine Aufgaben aussehen und wie alles in der Einsatzstelle läuft.  

Einladungen

Bevor Du zu einem Seminar gehst, bekommst Du eine offizielle Einladung. Die Einladung wird Dir etwa 2-4 Wochen vor dem Seminar per Mail zugeschickt. In der Einladung steht, wo das Seminar stattfindet, wann es ist und was Du mitbringen sollst. Auch die Kontaktdaten der Seminarleitung sind drin.  

Einsatzfelder

Wenn Du einen Freiwilligendienst machst, hilfst Du in Einrichtungen mit, die der Gesellschaft nützen. Das kann in Plätzen für Kinder und Jugendliche sein, wo sie lernen und Spaß haben, oder auch in Pflegeheimen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Du könntest auch in der Kulturpflege, beim Sport, in der Umweltschutzarbeit oder in Notfällen mithelfen. Alles in allem tust Du praktische Dinge, die anderen Menschen und der Umwelt helfen.

Einsatzstellenbesuche

Während Deiner Zeit als Freiwillige*r wirst Du durch den Landesverband als Träger vor allem während den Seminaren und bei den Einsatzstellenbesuchen begleitet. Diese Besuche finden in der Regel zweimal im Freiwilligenjahr statt. Jede*r Bildungsreferent*in hat seine*ihre bestimmten Einsatzstellen (Lebenshilfe-Einrichtungen), die besucht werden. Das Ziel der Besuche ist, dass ein Austausch mit den Freiwilligen in der Einsatzstelle und den Anleitungen stattfindet. Zudem können die Bildungsreferent*innen die Anleitungen und Freiwilligen vor Ort bei Fragen oder Anliegen beraten und unterstützen.

Ende

Dein Freiwilligendienst endet, wenn die Zeit, die im Vertrag steht, vorbei ist. Du musst nicht extra kündigen.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Wenn Du krank wirst, bekommst Du Taschengeld und Sachbezüge, mindestens sechs Wochen lang weiter bezahlt, ab dem ersten Tag Deiner Krankheit. Aber Du bekommst es nicht länger als die Zeit, die du als Freiwillige*r arbeiten würdest (Vertragsdauer). Die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes gelten hier nicht.


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