FSJ und BFD Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst  Darum geht es

FSJ und BFD: Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst – Darum geht es

20. Okt 2022

Für viele junge Menschen steht nach dem Schulabschluss die große Frage im Raum: Was tun? Das Angebot an Orientierungshilfen ist riesig. Was zur Folge haben kann, dass man sich erst recht nicht entscheiden kann. Das gilt aber auch für Arbeitssuchende, die sich neu orientieren wollen. Oder für Rentner*innen, die nach dem Berufsleben noch eine Aufgabe suchen und gerne helfen wollen. Für all diese Menschen gibt es das FSJ und den BFD – das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst. Wir erklären euch in diesem Artikel, wie so ein FSJ und BFD abläuft und was Du sonst noch wissen solltest.

Erklärung FSJ – So kommt der Begriff zustande

FSJ – das steht für Freiwilliges Soziales Jahr. Jeder, der die Schule beendet hat und nicht älter als 27 Jahre ist, kann ein FSJ absolvieren. Das BFD, der Bundesfreiwilligendienst ist ohne Altersbeschränkung. Hier erfährst du alles zum Thema BFD.

Grundsätzlich gilt: FSJ und BFD ist für alle offen: Ganz egal, welcher Kultur jemand angehört, welche sexuelle Orientierung die Person hat oder ob die Person Beeinträchtigungen hat. Wer im sozialen Bereich tätig sein will, ist immer willkommen.

In welchen Bereichen kann ich ein FSJ machen?

Ein FSJ kann man überall da machen, wo soziale und karitative Arbeit gefragt ist. Hier einige Beispiele:

  • Schulen
  • Pflegeeinrichtungen (z.B ein Altenheim)
  • Krankenhäuser
  • Kindergärten
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Wohn- und Freizeiteinrichtungen

Vor einigen Jahren wurde der Bereich um Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Informationen dazu findest Du hier. Hauptaugenmerk liegt aber nach wie vor im sozialen Bereich.

Dauer: Die Dauer eines FSJs beträgt zwischen 6 und 18 Monaten. Wie lange das Freiwillige Soziale Jahr dauert, wird mit der jeweiligen Einsatzstelle besprochen. Die Stelle wird in Vollzeit ausgeführt. In bestimmten Fällen kann ein FSJ (z.B bei der Kinderbetreuung, Pflege eines Familienangehörigen etc.) auch in Teilzeit ausgeführt werden. Dies muss im Einzelfall abgesprochen werden. 

Wusstest Du außerdem: Du kannst Dein FSJ in den meisten Fällen für ein anschließendes, mögliches Studium anerkennen lassen.

Auf dem Foto ist eine Gruppe junger Menschen, die ihr freiwilliges Soziales Jahr machen. Sie jubeln und strecken die Hände in die Luft

Freiwilliges Soziales Jahr Gehalt | Taschengeld

Natürlich stellt sich schnell die Frage nach der Bezahlung oder einem Gehalt. Gleich vorweg. Die Bezahlung findet nicht in Form eines Gehalts, sondern in Form eines Taschengelds statt. Da es sich bei einem FSJ im Grunde um ein Ehrenamt handelt, darf man hier keine riesen Beträge erwarten. Trotzdem gehen die Freiwilligen natürlich nicht leer aus. Sie bekommen ein Taschengeld, dass die Einsatzstelle festlegt. Dies unterscheidet sich stark je nach Einsatzstelle und Träger und sollte vorab erfragt werden. 

Befindet sich die Einsatzstelle nicht am Wohnort, besteht grundsätzlich Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung. Natürlich haben die Freiwilligen auch während des FSJ’s Anspruch auf Kindergeld. Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Einsatzstelle. 

Selbstverständlich haben FSJler auch Anspruch auf Urlaub. Auf ein Jahr gerechnet haben sie mindestens 24 Tage Urlaub. Auch das richtet sich natürlich nach dem jeweiligen Einsatzort.

Wann startet ein FSJ?

In der Regel beginnen Freiwillige Soziale Jahre immer im Herbst, das heißt am 1. September. Bewerbungsfristen in dem Sinne gibt es nicht. Man kann sich das ganze Jahr über bewerben. Und auch das ganze Jahr über mit dem FSJ beginnen. Der Arbeitsbeginn muss vorab immer mit dem Einsatzort abgestimmt werden.

Dein FSJ oder BFD beim Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg

Der Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe ist ein FSJ- bzw. BFD- Träger und begleitet die Freiwilligen, die ihren Einsatz in den Lebenshilfen vor Ort absolvieren. Bei der Lebenshilfe stehen vor allem Menschen mit Behinderung im Vordergrund. Die Erfahrungen und Eindrücke, die Du hier sammeln kannst, werden Dein Leben bereichern, auch wenn Du Dich nach Deinem FSJ für einen anderen Berufszweig entscheiden solltest. Unser Team von Bildungsreferent*innen unterstützt Dich bei allen Belangen, Seminaren und ist regelmäßig bei den Einsatzstellen vor Ort. Folgende Einsatzstellen für Freiwillige gibt es bei der bei der Lebenshilfe Baden-Württemberg

  • Begleite Menschen mit Behinderung bei diversen Freizeitaktivitäten, Urlauben oder Sportvereinen
  • Bekomme einen Einblick in Wohngruppen von Menschen mit Behinderungen und leiste Deinen Beitrag bei der Pflege dort vor Ort
  • Inklusive Kindergärten/ Schulen oder Regelkindergärten, die mit inklusiven Kindergärten kooperieren brauchen immer Unterstützung. Das gleiche gilt natürlich auch für Schulen.
  • Mithilfe in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Du bist Dir nicht sicher, wo Du Dein FSJ machen willst? Kein Problem. Kontaktiere uns einfach. Wir helfen Dir gerne. Auch wenn Du nicht sicher bist, wie die Bewerbung abläuft oder wo Du Dich bewerben sollst.

Referat Freiwilligendienste
Referat Freiwilligendienste
Telefon: 0711 255 89 -27
E-Mail: freiwillige@lebenshilfe-bw.de

Wie bewerbe ich mich auf ein FSJ?

Wenn Du an einem FSJ in Baden-Württemberg bei der Lebenshilfe interessiert bist, schau Dich am besten hier um. Hier findest Du alle Einsatzstellen des Bundeslandes Baden-Württembergs des Landesverbandes Lebenshilfe und kannst Dich direkt bei ihnen bewerben. Alle Informationen dazu findest Du natürlich auch auf der Seite unseres Freiwilligendienstes des Landesverbandes der Lebenshilfe Baden-Württemberg.

Du möchtest mal schauen, wo bundesweit Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr ausgeschrieben sind? Dann empfehlen wir Dir die Homepage des Bundesfreiwilligendienstes. Hier findest Du eine Übersicht über alle Stellen, die noch frei sind. Auch Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr.

FSJ im Ausland – Freiwilligendienst im Ausland

Auch wenn es bei diesem Thema unterschiedliche Verwendungen der Begrifflichkeiten gibt: Es gibt auch die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im Ausland (FSJ im Ausland wird oft Synonym verwendet) zu absolvieren. Ein großes Problem dabei ist allergings: Seit dem Wegfall der Wehrpflicht und des Zivildienstes werden diese Tätigkeiten sehr gering mit Fördergeldern des Bundes bezuschusst. 

Konkret heißt das: Bei der Vergütung eines FSJ im Ausland werden kaum noch Unterschiede zum FSJ im Inland gemacht. Der Freiwillige/die Freiwillige muss die Kosten der Reise beispielsweise in den meisten Fällen selbst bezahlen. Das hängt ganz von der Einrichtung im Ausland ab. Ein Grund, warum es nicht mehr viele Organisationen und Träger gibt, die einen solchen Freiwilligendienst im Ausland anbieten. Meistens ist die Nachfrage größer als das Angebot. Schnell sein ist die Devise. 

Du willst mehr zu diesem Thema wissen? Dann schau doch mal hier rein.

FSJ für Menschen aus dem Ausland

Das gleiche gilt natürlich für Menschen aus dem Ausland, die gerne in Deutschland Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln wollen. Auch sie können sich für ein FSJ bewerben. Voraussetzung. Sie müssen bereits über Deutschkenntnisse verfügen und brauchen eine Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis. Außerdem ist eine abgeschlossene Schulausbildung notwendig. 

Ansonsten gilt auch für Menschen aus dem Ausland: Sie müssen zwischen 18 und 26 Jahre alt sein. Die Dauer des FSJ beträgt zwischen 6 und 18 Monaten. Die Vergütung ist die gleiche wie bei deutschen Freiwilligen. Wer älter als 27 ist, dem steht der Bundesfreiwilligendienst offen. Mehr Informationen für Menschen aus dem Ausland findet ihr auf der Website von Life In Germany.

BFD – Bundesfreiwilligendienst. Worum geht es und was ist der Unterschied zum FSJ?

Von der Tätigkeit her gibt es zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) keinen Unterschied. Im Wesentlichen Unterscheidet sich der Bundesfreiwilligendienst in der Altersgrenze, denn es gibt keine. Denn den Bundesfreiwilligendienst dürfen auch Menschen machen, die älter als 27 Jahre sind. Das nennt man dann auch BFD Ü27. Während man ein FSJ nur einmal machen darf, kann man ein BFD auch mehrmals antreten. Es muss allerdings eine Pause von fünf Jahren dazwischen liegen. Für Freiwillige über 27 ist ein BFD auch in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden möglich. Die Zeit kann auch als Wartesemester für das Studium angerechnet werden.

Der BFD ersetzt auf Bundesebene den früheren Zivildienst. In ganz Deutschland gibt es jährlich ca. 35.000 Stellen. 

FAQ- Fragen und Antworten zum Thema FSJ/ BFD

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist für alle mit abgeschlossener Schulausbildung zwischen 18 und 26 Jahren. Ein FSJ bietet die Möglichkeit, sich zu orientieren und in soziale Berufe hinein zu schnuppern. Erste Berufserfahrungen können gesammelt oder ein Wartejahr sinnvoll überbrückt werden. Die Zeit kann auch als Wartesemester für das Studium angerechnet werden.

  • Ein FSJ dauert zwischen 6 und 18 Monaten. Dies hängt von der jeweiligen Einsatzstelle ab
  • Der Einsatz erfolgt in Vollzeit – in der Regel also 40 Stunden pro Woche. Teilzeit geht in Einzelfällen auch und muss vorab geklärt werden.
  • Eine Bewerbung für ein FSJ ist jederzeit möglich. Normalerweise startet der Dienst im September.
  • Das FSJ wird in vielen Fällen als Vorpraktikum anerkannt.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) unterscheidet sich vor allem darin, dass ihn auch Menschen absolvieren können, die älter als 27 Jahre sind. Geeignet ist der BFD also: 

  • für Schulabgänger, die bis zum Studium oder der Ausbildung noch etwas Zeit mit einer sinnvollen Tätigkeit überbrücken wollen
  • für Arbeitnehmer*innen, die eine berufliche Pause/Auszeit brauchen
  • für Arbeitssuchende, die auf der Suche nach einem neuem Berufsfeld sind
  • für Rentner*innen, die nach dem Ende ihrer beruflichen Tätigkeit noch etwas Soziales tun wollen


Die Dauer des BFD’s beträgt zwischen 6 und 18 Monaten und wird als Vollzeit-Stelle ausgeübt. Aber auch Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden ist möglich. Auch hier kann die Zeit als Wartesemester angerechnet werden. Grundsätzlich kann man seinen Einsatz im BFD jederzeit starten. Eine Bewerbung ist immer möglich.

Überall dort, wo soziale Einrichtungen Unterstützung brauchen. Wie beispielsweise an:

  • Schulen
  • Pflegeeinrichtungen (z.B. ein Altenheim)
  • Krankenhäuser
  • Kindergärten
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Wohn- und Freizeiteinrichtungen

Es gibt aber auch FSJ oder BFD Stellen im kulturellen Bereich, beim Sport oder Denkmalschutz.

Wie viel Geld die Einsatzstellen bezahlen, hängt davon ab, wie alt Ihr seid und ob Ihr ein FSJ oder ein BFD macht. Am besten ihr erkundigt euch vorab bei der möglichen Arbeitsstelle nach der Höhe der Vergütung. 

Natürlich seid ihr während euers Einsatzes weiterhin sozial- und krankenversichert. Auch euer Anspruch auf Kindergeld verfällt nicht. 

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen in der Regel die Einsatzstellen.


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