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Hier steht: Alles rund ums Thema FSJ und BFD

Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst

Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle. 

Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst. 

Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend

Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail. 

Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.

 

Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?

Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).

 

Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.

Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an. 

Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)

Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch

Patrick Gunesch
Bildungsreferent
Paul Junker Paul Junker Paul Junker Paul Junker

Paul Junker
Bildungsreferent
Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer

Isabell Maurer
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus

Madeleine Erasmus
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Anna-Sophie Nolte

Anna-Sophie Nolte
Bildungsreferentin

In Elternzeit

Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya

Aslihan Sarikaya
Bildungsreferentin

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Unsere Instagram-Seite

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Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick

In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.

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F

Fachhochschulreife

Fachhochschulreifeverordnung Gymnasien – FHSRGymVO

In Baden-Württemberg gibt es eine Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu bekommen, wenn Du einen Freiwilligendienst machst. Das bedeutet, wenn Du ein Gymnasium der Normalform, Aufbaugymnasium im Heim, berufliches Gymnasium, Kolleg, staatlich anerkanntes Abendgymnasium oder das Deutsch-Französische Gymnasium Freiburg besucht hast und nach Abschluss des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems, der Klasse III oder am Deutsch-Französischen Gymnasium der Klasse 11 (Première) die Schule ohne allgemeine Hochschulreife verlässt, erwirbst Du das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn 

  • Du die erforderlichen Schulnoten nach § 2 FHSRGymVO (schulischer Teil der Fachhochschulreife) erbracht hast und
  • praktische Leistungen nach § 3 FHSRGymVO (berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife) nachgewiesen sind.

Die praktischen Erfahrungen (berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife) kannst Du während Deines Freiwilligendienstes in den Einsatzstellen sammeln. Wichtig ist, dass Du vorher mit Deiner Schule sprichst, denn die stellt Dir Dein Fachhochschulzeugnis aus (§ 4 FHSRGymVO).  Vor Deinem Freiwilligendienst muss die Schule mit Deiner Einsatzstelle eine Praxisplanung aufstellen, in der steht, was Du in Deinem Freiwilligendienst lernen musst. Diese Art der Fachhochschulreife wird nicht von allen Fachhochschulen in anderen Bundesländern anerkannt, deshalb ist es wichtig, das vorher zu überprüfen. 

Fahrtkosten

Deine Einsatzstelle bezahlt die Fahrtkosten für Deine Fahrten zu den Seminaren. Sie können dies entweder als einen festen Betrag im Monat tun oder Dir die Kosten für jedes Seminar einzeln erstatten. Als Nachweis für die Fahrtkosten benötigt Deine Einsatzstelle die Fahrscheine oder Tickets. Diese sollst Du nach dem Seminar in Deiner Einsatzstelle abgeben. Manchmal bieten die Einsatzstellen an, einen Teil Deines Taschengeldes nicht in Bargeld auszuzahlen, sondern in Dingen wie einer BahnCard oder einem Ticket für öffentliche Verkehrsmittel. Du bekommst auch Rabatte, wenn Du Busse oder Züge nimmst, während Du Deinen Freiwilligendienst machst.

Feiertag

Manchmal kann es passieren, dass während der Seminarwoche ein Feiertag ist, besonders wenn Du an einem Ferienseminar teilnimmst. An diesem Feiertag findet das Seminar trotzdem statt. Aber keine Sorge, Deine Einsatzstelle muss Dir an einem anderen Tag frei geben, um den Feiertag auszugleichen. Diesen freien Tag musst Du mit Deiner Arbeitsstelle abstimmen.

Fotos

Während der Seminare werden Bilder von Dir und den anderen Freiwilligen gemacht, wie Gruppenfotos und Fotos von Aktivitäten. Diese Fotos sind dazu da, um Deine Erlebnisse und Erinnerungen während Deines Freiwilligendienstes festzuhalten. Aber wichtig: Du darfst diese Fotos nicht auf sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder in Chats wie WhatsApp teilen. Sie sind nur für Dich, um Dich an Deine Zeit zu erinnern. Der Träger (Landesverband der Lebenshilfe) kann die Fotos für Werbung nutzen, wenn Du dazu Deine Zustimmung gegeben hast (siehe Einwilligungserklärung in der Vereinbarung).

Freistellung als Jugendleiter*in

Laut einem Gesetz, das dazu da ist, das Ehrenamt in der Jugendarbeit zu unterstützen (JArbEhrStärkG BW), können Freiwillige innerhalb eines Jahres bis zu zehn Tage frei nehmen. Zum Beispiel, wenn sie bei Aktivitäten wie Zeltlagern oder Treffen in Jugendherbergen und ähnlichen Orten helfen, wo Kinder und Jugendliche betreut werden. Du bekommst in dieser Zeit keine Bezahlung, es sei denn, Deine Einsatzstelle entscheidet anders. Wenn Du als Jugendleiter*in freigestellt werden möchtest, solltest Du mindestens einen Monat vorher einen Antrag bei Deiner Einsatzstelle stellen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiter bezahlt.

FSJ an Schulen

Das FSJ an Schulen ist ein gefördertes Format des Kultusministeriums. Die Tätigkeiten der freiwilligen Person müssen im innerschulischen Bereich liegen, das FSJ kann nur in Vollzeit und innerhalb des Schuljahres absolviert werden. Im Unterschied zum regulären FSJ werden die Taschengelder und Bezüge über den Landesverband ausbezahlt. 

Führungszeugnis

Wenn Du an einem Freiwilligendienst teilnimmst, musst Du keine Gebühr zahlen, um ein Führungszeugnis für diesen Dienst zu bekommen. Aber Du musst zuerst zur Meldebehörde gehen und beantragen, dass Du von dieser Gebühr befreit wirst. Die Meldebehörde schickt dann Deinen Antrag an das Bundesamt für Justiz, die darüber entscheidet. Du brauchst eine Bescheinigung von Deiner Einsatzstelle, um den Antrag zu stellen. In dem Antrag musst Du angeben, dass Du den Freiwilligendienst machst. Es kann sein, dass Deine Einsatzstelle vor dem Beginn Deines Freiwilligendienstes ein erweitertes Führungszeugnis von Dir sehen möchte. Wenn dabei Kosten entstehen, muss Deine Einsatzstelle diese bezahlen.


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