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Hier steht: Alles rund ums Thema FSJ und BFD

Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst

Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle. 

Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst. 

Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend

Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail. 

Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.

 

Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?

Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).

 

Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.

Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an. 

Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)

Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch

Patrick Gunesch
Bildungsreferent
Paul Junker Paul Junker Paul Junker Paul Junker

Paul Junker
Bildungsreferent
Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer

Isabell Maurer
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus

Madeleine Erasmus
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache

In Elternzeit

Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya

Aslihan Sarikaya
Bildungsreferentin

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Unsere Instagram-Seite

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Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick

In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.

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D

Datenschutz

Die Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger dürfen Deine persönlichen Informationen verwenden, wenn Du damit einverstanden bist und es für den Freiwilligendienst nötig ist. Geregelt wird der Datenschutz in der Vereinbarung zum Freiwilligendienst. Grundsätzlich gelten die Datenschutzrichtlinien des Trägers (Landesverband der Lebenshilfe). Nähere Erläuterungen findest Du in Deiner Freiwilligendienst-Vereinbarung.

Dauer

Die Dauer eines Freiwilligendienstes wird in der Vereinbarung festgelegt. Ein Freiwilligendienst wird in der Regel für eine Dauer von 12 Monaten geleistet. Der Freiwilligendienst geht mindestens 6 Monate, höchstens 18 Monate. 

Du möchtest deinen Freiwilligendienst verlängern? Dann sprich mit deiner Einsatzstelle.

Dienstbefreiung

Eine Befreiung vom Dienst ist aus wichtigen persönlichen und/oder familiären Gründen durch die Einsatzstelle möglich. Grundsätzlich sollten Deine persönlichen Anliegen außerhalb der Dienstzeit erledigt werden. Aus wichtigem Grund (z.B. notwendige Arztbesuche, Behördengänge, Hospitationen, usw.) kann Dein*e Vorgesetzte*r Ausnahmen machen und Dich von der Arbeit freistellen. 

Eine Befreiung vom Dienst während der Seminarzeit ist aufgrund § 5 Absatz 2 JFDG im FSJ und aufgrund von § 4 Absatz 3 BFDG  im BFD grundsätzlich nicht möglich. 

Für Bewerbungsgespräche kannst Du im Laufe Deines Dienstes für mindestens drei Tage freigestellt werden. Bei Befreiungen vom Dienst erhältst Du weiterhin Dein Taschengeld.

Wenn Du bereits einige Tage vom Dienst befreit wurdest, kann Dir in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit dem Träger und Dir unbezahlter Urlaub gewährt werden. Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge muss auch für den unbezahlten Urlaub geleistet werden.

Auch unbezahlter Urlaub ist aufgrund § 4 Absatz 3 BFDG während der Seminarzeit grundsätzlich nicht möglich.

Dienstfahrt

Eine Dienstfahrt ist, wenn Du aus arbeitsmäßigen Gründen irgendwohin fahren musst, wo Du normalerweise nicht arbeitest. Die Kosten dafür werden von Deiner Arbeitsstelle bezahlt. Wenn Du mit dem Auto Dienstfahrten machen sollst, muss Deine Einsatzstelle vorher prüfen, ob Du einen gültigen Führerschein hast und gut genug fahren kannst. Auch muss gecheckt werden, ob Dein Auto in gutem Zustand ist. Bevor Du Dein eigenes Auto benutzt, musst Du sicherstellen, dass Du genug Versicherungsschutz von Deiner Arbeitsstelle hast. Privatautos sollten nur in seltenen Fällen für die Arbeit genutzt werden. Jede Fahrt zu Seminaren oder Veranstaltungen des Trägers (Landesverband der Lebenshilfe) zählt als Dienstfahrt für Dich.


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