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Hier steht: Alles rund ums Thema FSJ und BFD

Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst

Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle. 

Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst. 

Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend

Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail. 

Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.

 

Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?

Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).

 

Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.

Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an. 

Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)

Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch

Patrick Gunesch
Bildungsreferent
Paul Junker Paul Junker Paul Junker Paul Junker

Paul Junker
Bildungsreferent
Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer

Isabell Maurer
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus

Madeleine Erasmus
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache

In Elternzeit

Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya

Aslihan Sarikaya
Bildungsreferentin

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Unsere Instagram-Seite

Alle Infos zum Thema Freiwilligendienst findest Du hier. Zum Beispiel spannende Einblicke in unsere Seminare. Bleib' immer auf dem Laufenden mit unserem Instagram-Kanal!

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Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick

In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.

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M

Medikamentengabe

Nur ausgebildete Fachleute dürfen medizinische Behandlungen durchführen, wie zum Beispiel das Geben von Medikamenten. Du als Freiwillige*r darfst solche Behandlungen nicht machen, weil es gesetzlich verboten ist. Wenn Du es trotzdem tust, kannst Du ggf. rechtliche Probleme bekommen.

Meldepflicht

Wenn Du für Deinen Freiwilligendienst umziehst, musst Du das innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Du musst Deine neue Adresse auch Deiner Einsatzstelle und Deiner Seminarleitung/dem Träger (Landesverband der Lebenshilfe) melden. 

Minusstunden

Die Arbeitszeiten im Freiwilligendienst werden von Deiner Einsatzstelle bzw. Deiner Anleitung geplant. Wenn Du weniger arbeitest als geplant, musst Du die fehlende Zeit in den nächsten Monaten nachholen. Wenn die Einsatzstelle die Zeit nicht richtig plant und Du sie bis zum Vertragsende nicht nachholst, verfällt die fehlende Zeit. Aber Du musst bereit sein, die fehlende Zeit nachzuholen und Dich nicht dagegen weigern.

Mutterschutz

Wenn eine Freiwillige schwanger wird, gelten für sie ähnliche Regeln wie für normale Arbeitnehmerinnen. Das Mutterschutzgesetz tritt dann in Kraft. Das bedeutet, dass sie besonderen Schutz vor Kündigungen hat und dass der Arbeitsplatz so gestaltet wird, dass es für sie sicher ist. Außerdem haben schwangere Freiwillige Recht auf Unterstützung während der Schwangerschaft, wie zum Beispiel Gehalt, wenn sie nicht arbeiten dürfen (Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot), und einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn sie nicht arbeiten können.


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