Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst.
Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle.
Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst.
Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend.
Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail.
Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.
Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?
Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).
Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.
Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an.
Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)
Bildungsreferent
Bildungsreferent
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
In Elternzeit
Bildungsreferentin
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Unsere Instagram-Seite
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Hier geht's lang -->Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick
In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.
A
Altersgrenze
Einen Freiwilligendienst kann jeder machen, egal welchen Schulabschluss Du hast, solange die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist.
Beim BFD gibt es keine Altersgrenze.
Beim FSJ musst Du jünger als 27 Jahre alt sein.
Anleitung
Eine Anleitung ist Deine offizielle Ansprechperson bei Fragen oder Problemen und begleitet Dich für die Zeit Deines Freiwilligendienstes. Deine Einsatzstelle muss eine Fachkraft für Deine Anleitung zur Verfügung stellen. Diese Fachkraft arbeitet in der gleichen Gruppe oder im gleichen Bereich wie Du. Die Anleitung ist unter anderem für Deine Einarbeitung zuständig. Die Anleitung achtet darauf, dass Du bei Teambesprechungen dabei bist oder darüber informiert wirst, was dort besprochen wird.
Eine Anleitung hat die Aufgabe offizielle Gespräche mit Dir durchzuführen. Bei einem 12-monatigen Dienst finden mindestens 4 Anleitungsgespräche statt, die zu dokumentieren sind. Hier können verschiedene Themen aufgegriffen werden, z.B. erlebte Situationen, persönliches Befinden, Probleme, fachspezifische Themeninhalte, offene Fragen oder Aufgabenverteilung. Außerdem ist das gegenseitige Feedback zentraler Bestandteil der Gespräche. Für diese Gespräche gibt es einen Gesprächsleitfaden. Zwischen der Anleitung und dem Landesverband als Träger findet eine enge Zusammenarbeit statt.
Arbeitsbereiche
Die Arbeitsbereiche im Freiwilligendienst ergeben sich für den BFD aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz und für das FSJ aus dem Jugendfreiwilligendienstgesetz (§ 3 JFDG).
Du machst überwiegend praktische Hilfstätigkeiten, die an bestimmten Lernzielen orientiert sind und in gemeinwohlorientierten Einrichtungen durchgeführt werden. Die Hilfstätigkeiten sind angepasst an Dein Alter und Deine persönlichen Fähigkeiten.
In der Behindertenhilfe gibt es je nach Einrichtungen unterschiedliche Einsatzgebiete, wie Tagesstätten, Wohnheime und Wohngemeinschaften, Werk- und Förderbereiche, Offene Hilfen, Frühförderung, Kindergärten und Schulen.
Arbeitslosengeld
Wenn Du einen Freiwilligendienst von mindestens zwölf Monaten leistest, hast Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienst zahlt Deine Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Für Bezieher*innen von Bürgergeld (-→ Bürgergeld).
Du musst Dich spätestens 3 Monate vor Ende Deines Freiwilligendienstes arbeitssuchend melden, wenn Du für nach Deinem Freiwilligendienst noch keine Ausbildung oder Arbeit gefunden hast.
Dies muss gem. § 37 b SGB III bei der Agentur für Arbeit persönlich gemeldet werden.
Arbeitsmarktneutralität
Eine wichtige Voraussetzung für den Freiwilligendienst ist die Arbeitsmarktneutralität. Du darfst als Freiwillige*r nur unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten übernehmen und keine hauptamtlichen (festangestellten) Kräfte ersetzen. Das nennt man auch: Hilfstätigkeit. Als Freiwillige*r hast Du eine helfende Funktion und darfst nur als zusätzliche Kraft eingeplant werden. Dein Einsatz als Freiwillige*r darf nicht dazu führen, dass keine hauptamtlichen Kräfte (Mitarbeiter*innen) eingestellt oder Fachkräfte gekündigt werden. Im FSJ wird die Arbeitsmarktneutralität vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg über die „Mindestqualitätsstandards zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres“ vorgegeben.
Arbeitsmedizinische Untersuchung
Von der Einsatzstelle sind die ggf. notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen zu veranlassen und die hierfür entstehenden Kosten zu übernehmen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitszeit
Deine Arbeitszeit hängt von der Arbeitszeit Deiner Einsatzstelle ab. Grundsätzlich arbeitest Du in Deinem Freiwilligendienst den ganzen Tag. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, gelten für Dich die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Du darfst zum Beispiel nicht nachts arbeiten, hast mehr Urlaubstage sowie längere Pausenzeiten. Die Zeit, die Du auf Seminaren verbringst, zählt auch als Arbeit. Die Jahresplanung und die Überprüfung Deiner geleisteten Stunden macht Deine Anleitung.
Du hast die Möglichkeit, im FSJ und BFD nach Absprache mit Deiner Einsatzstelle und dem Träger (Landesverband der Lebenshilfe) auch in Teilzeit zu arbeiten. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht jedoch nicht, und Du musst mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dein Taschengeld wird anteilig gekürzt, aber die Anzahl der Bildungstage bleibt gleich. Beim Programm ‚FSJ an Schulen‘ des Kultusministeriums gilt diese Regelung nicht – hier musst Du in Vollzeit arbeiten.
Bitte kläre unbedingt im Voraus mit Deiner Hochschule oder dem Ausbildungsträger, ob Dein Dienst für die Fachhochschulreife oder als Praktikum für Ausbildungen angerechnet werden kann.
Ausländische Freiwillige (Incoming)
Auch Freiwillige aus dem Ausland (sog. Incomer) können ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst machen. Voraussetzung hierfür ist, dass Du einen Aufenthaltstitel hast, mit Erlaubnis zur Ausübung eines Freiwilligendienstes. Nähere Informationen findest Du in unserer Handreichung für Freiwillige aus dem Ausland. Diese kannst Du von den Bildungsreferent*innen bekommen.
Ausweis
Wenn Du einen Freiwilligendienst machst, erhältst Du einen Freiwilligen-Ausweis. Mit diesem Ausweis kannst Du verschiedene Ermäßigungen erhalten, in der Regel im öffentlichen Nahverkehr oder in Museen. Eine Übersicht zu den Ermäßigungen findest Du auf folgender Website: www.für-freiwillige.de
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