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Hier steht: Alles rund ums Thema FSJ und BFD

Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst

Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle. 

Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst. 

Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend

Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail. 

Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.

 

Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?

Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).

 

Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.

Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an. 

Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)

Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch

Patrick Gunesch
Bildungsreferent
Paul Junker Paul Junker Paul Junker Paul Junker

Paul Junker
Bildungsreferent
Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer

Isabell Maurer
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus

Madeleine Erasmus
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Anna-Sophie Nolte

Anna-Sophie Nolte
Bildungsreferentin

In Elternzeit

Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya

Aslihan Sarikaya
Bildungsreferentin

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Unsere Instagram-Seite

Alle Infos zum Thema Freiwilligendienst findest Du hier. Zum Beispiel spannende Einblicke in unsere Seminare. Bleib' immer auf dem Laufenden mit unserem Instagram-Kanal!

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Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick

In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.

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Überstunden

Im Freiwilligendienst kannst Du Überstunden nicht in Geld ausgezahlt bekommen. Stattdessen bekommst Du freie Zeit als Ausgleich für die zusätzlichen Stunden, die Du gearbeitet hast.

U

Unfallversicherung

Sozialversicherungsbeiträge

Urlaub

Dein Recht auf Urlaub ist im Vertrag festgelegt. Wenn Du über 18 Jahre alt bist und den Dienst für zwölf Monate machst, hast Du Anspruch auf mindestens 26 Werktage Erholungsurlaub. Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und Feiertagen. Empfohlen sind 30 Urlaubstage bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit oder mindestens den gleichen Urlaubsanspruch wie die Fachkräfte vor Ort. Du musst mindestens zwei Wochen hintereinander Urlaub haben, um dich zu erholen. Wenn Dein Freiwilligendienst weniger als 12 Monate dauert, wird Dein Urlaubsanspruch jeden Monat um 1/12 des Jahresurlaubs gekürzt.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, hängt die Anzahl Deiner Urlaubstage im Freiwilligendienst vom Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ab.

  1. Mindestens 30 Werktage, wenn Du zu Beginn des Jahres noch nicht 16 Jahre alt bist.
  2. Mindestens 27 Werktage, wenn Du zu Beginn des Jahres noch nicht 17 Jahre alt bist.
  3. Mindestens 25 Werktage, wenn Du zu Beginn des Jahres noch nicht 18 Jahre alt bist.

(Das kannst Du auch hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__19.html)

Wenn die Anzahl Deiner Urlaubstage im Arbeitsvertrag in Arbeitstagen steht (nicht Werktagen), musst Du sie umrechnen. Zum Beispiel 30 Werktage entsprechen 25 Arbeitstagen und 27 Werktage entsprechen 23 Arbeitstagen. Während der Seminare kannst Du keinen Urlaub nehmen.


FSJ und BFD: Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst – Darum geht es

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