Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst.
Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle.
Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst.
Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend.
Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail.
Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.
Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?
Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).
Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.
Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an.
Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)
Bildungsreferent
Bildungsreferent
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
In Elternzeit
Bildungsreferentin
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Unsere Instagram-Seite
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Hier geht's lang -->Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick
In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.
K
Kindergeld
Wenn Du jünger als 25 Jahre alt bist und einen Freiwilligendienst machst, können Deine Eltern während Deines Freiwilligendienstes Kindergeld bekommen oder Steuervergünstigungen.
Kompetenzseminar
Das Kompetenzseminar ist Teil der 25 Bildungstage und geht in der Regel drei Tage. Das Seminar hilft Dir dabei, Deine Persönlichkeit weiterzuentwickeln, Dir über Berufsmöglichkeiten klar zu werden oder Fähigkeiten zu lernen, die Dir in Deiner Einsatzstelle helfen. Du kannst selbst wählen, welches Seminar Du machen möchtest. Am Anfang Deines Freiwilligendienstes bekommst Du eine E-Mail mit Informationen zu deinem Freiwilligendienst. In dieser E-Mail (oder am Willkommenstag) erhältst Du eine Übersicht mit den verschieden Kompetenzseminaren zur Auswahl. Du wählst ein Kompetenzseminar, das Du besuchen möchtest und schickst Deine Wahl an Deine Seminarleitung. Nach der Anmeldung erhält Deine Einsatzstelle eine Terminbestätigung. Zusätzlich erhältst Du etwa zwei bis vier Wochen vor dem Kompetenzseminar eine Einladung mit allen Informationen. In der Regel besuchen nur Freiwillige im FSJ ein Kompetenzseminar.
Konflikte
Kommt es zwischen Dir und Deiner Einsatzstelle zu einem Konflikt, muss der Träger (Landesverband der Lebenshilfe) bzw. der*die zuständige Bildungsreferent*in (Seminarleitung) informiert werden. Sie*Er kann bei der Vermittlung des Konflikts helfen und gegebenenfalls Hilfestellung bei einer Lösung geben.
Krankenversicherung
Während Deines Freiwilligendienstes bist Du grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge dafür übernimmt Deine Einsatzstelle und zahlt sie an die Krankenkasse. Wenn Du vorher in einer Familienversicherung warst, wird diese während Deiner Freiwilligendienst-Zeit pausiert. Danach kannst Du sie wieder nutzen, zum Beispiel wenn Du eine Ausbildung beginnst, zur Schule gehst oder studierst.
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch für Personen, die vor dem Freiwilligendienst privat versichert waren. Du musst Deine private Versicherung darüber informieren, dass Du sie während des Freiwilligendienstes pausierst.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn Du über 55 Jahre alt bist und in den letzten fünf Jahren mindestens die Hälfte der Zeit nicht gesetzlich versichert warst oder von der Versicherungspflicht befreit warst, bist Du im BFD nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (§ 6 Abs. 3a SGB V). Der Bezug einer Altersrente bedeutet nicht automatisch, dass Du von der Versicherungspflicht befreit bist. Wenn Du eine gesetzliche Altersrente beziehst und einen BFD machst, musst Du in der Regel weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Weitere Informationen zur Krankenversicherung im Bundesfreiwilligendienst findest Du auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/freiwillige-im-bundesfreiwilligendienst.html).
Krankheit
Wenn Du krank bist, musst Du das Deiner Einsatzstelle sofort sagen. Die genauen Regeln stehen in der Vereinbarung mit Deiner Einsatzstelle, die Du unterschrieben hast. Wenn Du an einem Seminartag oder Bildungstag krank bist, musst Du auch Deiner Seminarleitung Bescheid sagen. Außerdem musst Du gleich am ersten Tag Deiner Krankheit eine Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) abgeben. Normalerweise bekommst Du während einer Krankheit bis zu sechs Wochen lang weiterhin Dein Taschengeld und Deine Sachleistungen. Aber das gilt nicht, wenn Dein Dienst vorbei ist. Wenn du im Urlaub krank wirst und eine Krankmeldung vorzeigst, bekommst du den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt.
Kündigung
Um Kündigungen zu vermeiden, solltest Du dem Träger (Landesverband der Lebenshilfe) bzw. Deiner Seminarleitung Bescheid sagen, wenn es Probleme gibt oder Du etwas brauchst. Wenn es doch zu einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung kommt, sollte ein Gespräch zwischen Dir, Deiner Einsatzstelle und dem*der zuständigen Bildungsreferent*in (oder Deiner Seminarleitung) stattfinden, um alles zu klären. Die Zeiten, in denen Du im Freiwilligendienst kündigen kannst, stehen in der Freiwilligendienst-Vereinbarung, die Du unterschrieben hast.
Im FSJ gelten die ersten drei Monate Deines Freiwilligendienstes als Probezeit.
Im BFD gelten die ersten sechs Wochen Deines Freiwilligendienstes als Probezeit. In der Probezeit kann Deine Einsatzstelle vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ohne besondere Gründe verlangen, Dich zu kündigen.
Während der Probezeit kann die Vereinbarung von jeder Vertragspartei (von Dir, Deiner Einsatzstelle und dem Landesverband) mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ordentliche Kündigung: Nach der Probezeit können die Vertragsparteien innerhalb von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats aus einem wichtigen Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich sein.
Für BFD: Wenn die Einsatzstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt eine reguläre Kündigung möchte, muss sie dies dem Bundesamt rechtzeitig mitteilen. Das ist wichtig, damit die Prüfung und das Versenden des Kündigungsschreibens rechtzeitig passieren können.
Außerordentliche Kündigung (fristlos): Nach der Probezeit kann die Vereinbarung aus einem wichtigen Grund sofort (ohne Frist) von jedem Vertragspartner gekündigt werden.
Für BFD: Das Bundesamt oder Du können im BFD kündigen. Wenn die Einsatzstelle fristlos kündigen möchte, muss sie dem Bundesamt schriftlich und genau mitteilen, warum sie das tut.
Auflösung der Vereinbarung: Die Vereinbarung kann jederzeit aufgelöst werden, wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind oder wenn es einen wichtigen Grund gibt, zum Beispiel wenn Du einen Studien- oder Ausbildungsplatz bekommst.
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