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Hier steht: Alles rund ums Thema FSJ und BFD

Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst

Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle. 

Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst. 

Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend

Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail. 

Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.

 

Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?

Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).

 

Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.

Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an. 

Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)

Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch Patrick Gunesch

Patrick Gunesch
Bildungsreferent
Paul Junker Paul Junker Paul Junker Paul Junker

Paul Junker
Bildungsreferent
Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer Isabell Maurer

Isabell Maurer
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus Madeleine Erasmus

Madeleine Erasmus
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Anna-Sophie Nolte

Anna-Sophie Nolte
Bildungsreferentin

In Elternzeit

Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya Aslihan Sarikaya

Aslihan Sarikaya
Bildungsreferentin

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Unsere Instagram-Seite

Alle Infos zum Thema Freiwilligendienst findest Du hier. Zum Beispiel spannende Einblicke in unsere Seminare. Bleib' immer auf dem Laufenden mit unserem Instagram-Kanal!

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Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick

In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.

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B

Berufsschulpflicht

Berufsschulpflicht ist die Pflicht zum Besuch einer beruflichen Schule nach Verlassen einer allgemeinbildenden Schule bis zum Ende des 18. Lebensjahrs. Das bedeutet: nach Deinem Schulabschluss musst Du zur Berufsschule gehen, bis Du 18 Jahre alt bist. Wenn Du nach der Schule einen Freiwilligendienst machst, wird die Berufsschulpflicht in Baden-Württemberg ausgesetzt. Bei Bedarf musst Du bei der Berufsschule eine Bescheinigung vorlegen in der bestätigt wird, dass Du aktuell einen Freiwilligendienst machst. Diese Bescheinigung kannst Du bei uns als Träger (Landesverband der Lebenshilfe) anfordern.

Bescheinigung über den Freiwilligendienst

Wenn Dein Freiwilligendienst zu Ende ist, bekommst Du eine offizielle Bescheinigung von uns als Träger (Landesverband der Lebenshilfe).  Im FSJ werden darüber hinaus Zertifikate vom Sozialministerium Baden-Württemberg als besondere Anerkennung ausgestellt.

Für die Bewerbung an Hochschulen kannst Du vor dem Ende Deines Freiwilligendienstes eine vorläufige Bescheinigung beim Träger beantragen. Mit dieser vorläufigen Bescheinigung kannst Du im Bewerbungsverfahren der Hochschulen Punkte angerechnet bekommen. 

BFD über 27 Jahren

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist für Dich offen, wenn Du Deine freie Zeit sinnvoll nutzen möchtest und am ersten Tag des Dienstbeginns 27 Jahre oder älter bist. Das ist ideal für Arbeitssuchende, Rentner*innen und Arbeitnehmende, die eine Auszeit nehmen oder sich beruflich neu orientieren wollen. Du kannst in Absprache mit Deiner Einsatzstelle auch einen Freiwilligendienst in Teilzeit mit mindestens 20,1 Stunden pro Woche machen. Bei einem 12-monatigen Dienst absolvierst Du im BFD Ü27 nur 12 Bildungstage. Sieben Bildungstage bietet der Träger als Tagesseminare an, die restlichen Bildungstage werden individuell in Absprache mit den zuständigen Bildungsreferentinnen gestaltet. Der BFD ist rechtlich im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geregelt.

Bildungsreferent*innen

Bildungsreferent*in ist die Berufsbezeichnung für Mitarbeiter*innen im Freiwilligendienst. Sie führen Seminare als Seminarleitung (→ Bildungstage / Seminare) durch und sind zuständig für bestimmte Einsatzstellen. Sie besuchen ihre Einsatzstellen und Freiwillige bei sogenannten Einsatzstellenbesuchen (→ Einsatzstellenbesuche).

Bildungstage / Seminare

Wer einen Freiwilligendienst macht, muss an Seminaren (Bildungstagen) teilnehmen. Das schreibt das Gesetz vor. Die Seminare finden überwiegend in Präsenz mit Übernachtung statt. Zudem gibt es auch Seminare, die digital (online) stattfinden. Alle Seminare gelten als Arbeitszeit und werden pro Tag mit den Arbeitsstunden eines vollen Arbeitstages angerechnet. Die Bildungstage dienen dazu, sich über Erfahrungen aus der Einsatzstelle auszutauschen und über soziale Themen zu sprechen. 

Theoretisches Wissen über Krankheitsbilder und Behinderungsarten, Selbsterfahrungseinheiten und Inklusion sind Inhalte der Seminare aber auch politische, soziale und gesellschaftskritische Themen. Weitere wichtige Aspekte der Seminare sind: die Berufsorientierung und die Entwicklung der sozialen und persönlichen Kompetenzen. Alle Freiwilligen sind hier aufgefordert eigene Ideen in die Seminare einzubringen und sich aktiv an der Gestaltung zu beteiligen.

Die Seminare gelten als Arbeitszeit und es ist nicht möglich in dieser Zeit Urlaub zu nehmen. Freistellungen vom Seminar oder der Wechsel in eine andere Seminargruppe sind nur in absoluten Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache und Genehmigung durch den Träger möglich. Die genauen Seminartermine erhältst Du als Freiwilliger und Deine Einsatzstellen zu Beginn Deines Freiwilligendienstes. Du erhältst eine E-Mail, mit allen wichtigen Informationen und Terminen. Die Einsatzstellen erhalten die Seminartermine in ebenfalls digital. Du als Freiwillige*r bist verpflichtet die Seminartermine an Deine Einsatzstelle weiterzugeben. 

Die Anzahl Deiner Bildungstage ist abhängig von Deiner Vertragsdauer. Wenn Du 12 Monate Freiwilligendienst machst, sind insgesamt 25 Bildungstage Pflicht. Machst Du Deinen Freiwilligendienst länger als 12 Monate steigt die Anzahl der Bildungstage. Machst Du Deinen Freiwilligendienst kürzer als 12 Monate kann sich die Anzahl der Bildungstage verringern. In beiden Fällen ist eine Rücksprache mit uns als Träger erforderlich. Je nach Länge Deines Freiwilligendienstes kann es sein, dass Du sogenannte internen Bildungstage machen musst (→ interne Bildungstage).

Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es fünf Seminartage, an denen Du Dich mit politischer Bildung beschäftigst. Diese Seminartage finden in einem Bildungszentrum des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben statt.

Im Bundesfreiwilligendienst für Freiwillige über 27 Jahre (BFDü27) nimmst Du in angemessenem Umfang an den Bildungstagen teil. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat festgelegt, dass Du mindestens an einem Bildungstag pro Dienstmonat teilnehmen musst. Wenn Dein Bundesfreiwilligendienst 12 Monate dauert, bedeutet das, dass Du insgesamt 12 Bildungstage absolvieren musst. Selbst wenn Du Deinen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit machst, nimmst Du trotzdem an allen Bildungstagen teil.

Botschafter*innenseminar

Du hast die Möglichkeit, zum*r Botschafter*in für den Freiwilligendienst zu werden. Aus jeder Seminargruppe werden zwei bis drei Botschafter*innen gewählt. Die Botschafter*innen besuchen ein dreitägiges Seminar in dem es um Werbung für den Freiwilligendienst geht.

Die Botschafter*innen vertreten die Freiwilligen und ihre Seminargruppen. Dabei liegt der Schwerpunkt in diesem Seminar auf Themen wie: Rhetorik, Vertretung des Freiwilligendienstes nach Außen und Wertschätzung. 

Bürgergeld

Wenn Du Bürgergeld erhältst und Du noch nicht 25 Jahre alt bist, kannst Du jederzeit ein FSJ oder ein BFD machen. Wenn Du älter als 25 Jahre bist und eines dieser Freiwilligendienste absolvieren möchtest, ist es zwar vorrangig, dass Du danach eine nachhaltige Arbeitsstelle findest. Aber auch wenn Du älter bist, kannst Du einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machen. Ein BFD könnte Dir dabei helfen, Dich auf zukünftige Arbeit vorzubereiten. Ob das für Dich passt, solltest Du individuell besprechen.

Wenn Du Bürgergeld bekommst und ein FSJ oder BFD machst, gibt es einen Freibetrag für Dein Taschengeld. Die Höhe dieses Freibetrags hängt davon ab, wie alt Du bist.


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