Herzlich Willkommen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Wir vom Landesverband der Lebenshilfe begleiten Dich während Deiner Zeit im Freiwilligendienst.
Wir sind für die Organisation und Durchführung Deiner Seminare (Bildungstage) zuständig und besuchen Dich in Deiner Einsatzstelle.
Wir unterstützen Dich bei Fragen oder Problemen im Freiwilligendienst.
Die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligendienstes und sind verpflichtend.
Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail.
Du bekommst die Seminartermine und die Einladung zum Seminar immer per E-Mail.
Hast Du Fragen zu deinem Freiwilligendienst und den Seminaren?
Dann melde Dich bei den Seminarleitungen (Kontakt siehe unten).
Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen zum FSJ & BFD.
Bitte schau Dir alle Unterlagen genau an.
Das sind die Seminarleitungen (Bildungsreferent*innen)
Bildungsreferent
Bildungsreferent
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
Bildungsreferentin, Büro Leichte Sprache
In Elternzeit
Bildungsreferentin
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Hier geht's lang -->Alles zum Thema FSJ und BFD auf einen Blick
In den folgenden Auflistung findest du alles rund um das Thema Freiwilligendienst. Du kannst auch oben in der Suche nach Stichwörtern filtern.
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Rentenversicherung (gesetzlich)
Während Deines Freiwilligendienstes gilt grundsätzlich die Versicherungs- sowie Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet: Du musst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch bekommst Du später eine Rente. Alle Freiwilligen müssen auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Deine Einsatzstelle regelt die Abgaben für Dich.
Das gilt sowohl für jüngere Freiwillige als auch für Senior*innen, die noch keine Altersrente bekommen, oder für diejenigen, die in Altersteilrente oder Erwerbsminderungsrente sind. Wenn Freiwillige bereits eine volle Altersrente bekommen – egal ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze – müssen sie keine Beiträge zahlen, weil sie dann von der Versicherungspflicht befreit sind.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen normalerweise für alle Freiwilligen abgeführt werden. Bei Freiwilligen im BFD über 27 Jahren, die das Alter für die normale Altersrente erreicht haben, muss die Einsatzstelle den Arbeitgeberanteil übernehmen.
Rundfunkbeitragspflicht
Auch wenn Du Freiwillige*r bist, musst Du während Deines Dienstes den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) bezahlen. Wenn Du aber bei Deinen Eltern wohnst oder in einer Wohngemeinschaft lebst, musst Du für jede Wohnung nur einen Antrag stellen oder sicherstellen, dass einer gestellt wurde.
20. Okt 2022
FSJ und BFD: Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst – Darum geht es
Für viele junge Menschen steht nach dem Schulabschluss die große Frage im Raum: Was tun? In diesem Artikel erklären wir euch, worum es beim FSJ und BFD genau geht.
20. Okt 2022
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und BFD für alle - Inklusiver Freiwilligendienst
Viele junge Menschen entscheiden sich nach der Schule für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Was viele nicht wissen: Auch Menschen mit Behinderung können ein FSJ machen! In diesem Artikel geht es um die Erfahrungen eines FSJler's mit einer Sehbehinderung.