Was ist das Bundesteilhabegesetz?
22. Feb 2023Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Teilhabe und individuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Das BTHG soll dabei helfen, diese Konventionen in Deutschland umzusetzen. Bei uns in Deutschland wurden folgende Kritikpunkte im Mai 2015 bei einer ersten Prüfung herausgearbeitet:
- Der inklusive Arbeitsmarkt in Deutschland ist ausbaufähig
- Menschen mit Behinderung müssen oft ihr eigenes Einkommen nutzen, um ihre behinderungsbedingten Bedarfe decken zu können
- Die gesetzliche Definition von Behinderung in Deutschland und die Bestimmungen der Konventionen stimmen nicht überein
- Selbstbestimmtes Leben sei aufgrund fehlender finanzieller Mittel außerhalb der Einrichtungen nur schwer realisierbar
Viele Änderungen sind bereits 2017, 2018 und 2020 in Kraft getreten. Die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Zusammenfassung: Darum geht es beim Bundesteilhabegesetz
Beim Bundesteilhabegesetz handelt es sich um ein Gesetzespaket, aufgeteilt in vier Reformstufen, welches bis 2023 in Kraft treten soll.
Ziel des BTHG sind Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Es sollen mehr Möglichkeiten der Teilhabe geschaffen werden. Und das in allen Lebenslagen. Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe bekommen, sollen z.B mehr von ihrem Vermögen und Einkommen behalten können. Dies wird gewährleistet, indem der Bund teilweise die Grundsicherungs- und Eingliederungshilfe übernimmt. So werden auch Kommunen und Länder entlastet.
Die Ziele des BTHG können Sie der folgenden Grafik entnehmen.
Das sind die Ziele des BTHG
Frühzeitig drohende Behinderung erkennen | rehapro
Präventive Maßnahmen sollen dabei helfen, frühzeitig chronische Erkrankungen oder Behinderungen zu erkennen. Dafür verpflichtet das BTHG Träger von Reha-Maßnahmen (wie beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Rentenversicherung) dazu, gezielt Präventionen bereits vor einer Rehabilitation zu ermöglichen. So soll auch die Erwerbsfähigkeit erhalten bleiben.
Bei der Umsetzung dieses Ziels soll das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ helfen. Dieses hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im Mai 2018 auf den Weg gebracht. Die Erkenntnisse dieses Modellprojektes sollen ausgewertet werden und die Ergebnisse allen Betroffenen zugutekommen. Für das Bundesprogramm rehapro werden bis 2026 Mittel in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.
Den Weg zur Reha erleichtern
Die Einführung eines trägerübergreifenden Teilhabeverfahrens ist gesetzlich definiert worden. Dies soll dabei helfen, auch bei unterschiedlichen Zuständigkeiten (Sozialamt, Jugendamt, Rentenversicherung usw.) schneller und unkomplizierter einen Reha-Antrag bewilligt zu bekommen. Dies impliziert vor allem, dass ein einziger Antrag ausreichend sein soll, um entscheidende Verfahren in Gang zu setzen.
Beratung aus einer Hand | Peer Consulting
Ein vom Bund gefördertes träger- und leistungserbringerunabängiges Netzwerk von Beratungsangeboten soll Klarheit in vielen Fragen bringen, die bei Menschen mit einer (drohenden) Behinderung in Sachen Rehabilitation und Teilhabe aufkommen. Dafür wird die Beratungsmethode namens Per Consulting angewendet. Das heißt: Betroffene beraten Betroffene. Dies führt nebenbei zu mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.teilhabeberatung.de
Teilhabe am Arbeitsleben
Durch die Zulassung anderer Leistungsanbieter und die Einführung des Budgets für Arbeit und Ausbildung wird die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung erleichtert.
Weiterbildungen werden mehr gefördert. Es soll leichtermöglich sein, dass behinderungsbedingte Kosten bei z.B einer Meisterfortbildung übernommen werden.
Dies sind selbstverständlich nicht alle Punkte, die im Bundesteilhabegesetz enthalten sind. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.