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Rechtsberatung beim Landesverband Lebenshilfe Baden-Württemberg | Fachbereich Recht 

In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch die UN-Behindertenrechtskonvention weiter verbessert. 

Doch geltendes Recht hilft Betroffenen und ihren Angehörigen nur dann weiter, wenn Sie die Gelegenheit haben, eine Umsetzung einzufordern, die rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Gleiches gilt für Fachkräfte, die in der Arbeit in ihren Einrichtungen ebenfalls täglich komplexen Fragestellungen gegenüberstehen.

 

Wir freuen uns über jeden Kontakt, der dazu beiträgt, dass unser Netzwerk weiter wächst und freuen uns daher über jede Kontaktaufnahme, die die Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderung ermöglicht.

 

Rechtliche Beratung für unsere Mitglieder

Um eine zielgenaue, rechtliche Beratung für seine Mitglieder zu ermöglichen, aber auch um Gesetzesveränderungen anzustoßen und mit zu entwickeln, verfügt der Landesverband Lebenshilfe über einen eigenen Fachbereich "Recht".

Sie brauchen Beratung in rechtlichen Themen oder haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns jederzeit!

 

Tatjana Teufel
Tatjana Teufel
Fachbereich Recht, Rechtsanwältin und Fachanwältin Sozialrecht

Folgende Bereiche/Personen erhalten eine Rechtsberatung beim Landesverband

 

  • Mitgliedsorganisationen
    • Geschäftsführung
    • (ehrenamtliche) Vorstände
    • Mitarbeiter*innen
    • Fachkräfte
    • Beschäftigte
    • Menschen mit Behinderung (z.B Werkstatträte, Heimbeiräte etc.)

 

  • Mitglieder unserer Mitgliedsorganisationen
    • Menschen mit Behinderung
    • Eltern, Geschwister und sonstige Angehörige
    • gesetzliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte

 

  • Berufsgruppen, die sich für Menschen mit Behinderung stark machen