Stuttgarter Erklrung Teilhabe Jetzt

Stuttgarter Erklärung: Teilhabe Jetzt!

01. Mär 2023

Stuttgarter Erklärung in Leichter Sprache

Die Übergangsregelung verletzt unser Recht auf Teilhabe. 

Wir fordern die einfache (unbürokratische) Bewilligung vom persönlichen Geld (persönliches Budget § 29 SGB IX) neben den Übergangsleistungen. Jetzt!

Wir warten nicht länger. Das ist unser Recht seit 2 Jahren. 

Leichte Sprache

„Stuttgarter Erklärung: Teilhabe Jetzt!“ 

„Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen“ (Hubert Hüppe) 

Seit 2009 werden uns Menschen mit Behinderung gegenüber Begründungen gesucht und gefunden, warum die UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt wird. Seit 2020 gilt das Bundesteilhabegesetz. 

Der Grund, warum wir immer noch keine Verbesserung unserer Teilhabe verspüren, ist die Umstellung der Leistungssystematik der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Aber was hat diese Vertragssystematik mit unseren (Menschen-) Rechten und Ansprüchen zu tun?!

Wir wollen Inklusion. Wir wollen die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Wir wollen frei entscheiden, um welche Uhrzeit wir aufstehen oder zu Bett gehen. Wann wir essen oder Kaffee trinken. Wir wollen entscheiden, wann und mit wem wir unsere Freizeit verbringen, in die Stadt gehen, zum Sport, ins Kino oder andere Kulturangebote wahrnehmen. Wo und mit wem wir arbeiten. Wenn wir für diese Entscheidung und/oder die Tätigkeit selbst Assistenz brauchen, muss das bezahlt werden und möglich sein. Das bedeutet Freiheit und Selbstbestimmung. 

Wir wollen: Teilhabe Jetzt!

Es gibt einen Weg, der uns diese Freiheit schon jetzt ermöglicht. Solange die Übergangsvereinbarung in Baden-Württemberg gilt fordern wir die flächendeckende zügige Bewilligung von Persönlichen Budgets, auch zusätzlich zu unterfinanzierten Angeboten in den Einrichtungen, damit die umfassende Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung zügig ermöglicht wird!

Die Übergangsregelung verletzt unser Recht auf Teilhabe. Wir wollen, dass unser Recht, das Recht der Menschen mit Behinderung, anerkannt und umgesetzt wird. Wir wollen nicht noch länger warten. 

Wir fordern: Die einfache, unbürokratische Bewilligung vom Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX neben den Übergangsleistungen. Wir Menschen mit Behinderung brauchen individuelle Teilhabe – Jetzt! 

Das Persönliche Budget ist die einzige Leistungsform, die unabhängig von den Vertrags-Verhandlungen der Vertrags-Kommission und der Leistungs- und Vergütungs-Verhandlungen der Stadt- und Landkreise mit den Leistungserbringern gewährt werden kann.

 

Wir fordern Sie auf, unsere Rechte zu wahren und in unserem Sinne umzusetzen.

Wir fordern Sie auf, unsere individuelle Teilhabe zu ermöglichen.

Wir fordern Sie auf, uns zu unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Beirat Menschen mit Behinderung 

Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V.